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   BVerwG, 23.04.1968 - III B 208.67   

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https://dejure.org/1968,610
BVerwG, 23.04.1968 - III B 208.67 (https://dejure.org/1968,610)
BVerwG, Entscheidung vom 23.04.1968 - III B 208.67 (https://dejure.org/1968,610)
BVerwG, Entscheidung vom 23. April 1968 - III B 208.67 (https://dejure.org/1968,610)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rücknahme eines Feststellungsbescheides nach rückwirkender Änderung der Vorschriften des Feststellungsrechtes - Voraussetzungen des abstrakten und konkreten Vertrauensschutzes - Ausschluss eines Schadensfalls - Ermächtigung zu staatlichen Eingriffen in gesicherte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 29, 291
  • MDR 1968, 693
  • DÖV 1968, 500
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 15.11.1967 - 2 BvL 7/64

    Verfassungsmäßigkeit des Art. 3 Abs. 2 MFGÄndG

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1968 - III B 208.67
    Eine Ermächtigung zu staatlichen Eingriffen in gesicherte Rechtspositionen, wie sie der Geschädigte jedenfalls nach Auszahlung der Hauptentschädigung nach dem Lastenausgleichsgesetz hat, muß - unabhängig davon, ob deren Verwirklichung mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen vereinbar ist - nach Inhalt, Zweck und Ausmaß so hinreichend bestimmt und begrenzt sein, daß die möglichen Eingriffe für den Staatsbürger voraussehbar und berechenbar werden (Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 15. November 1967 - 2 BvL 7/64, 20/64, 22/64 - mit weiteren Nachweisen, veröffentlicht in DÖV 1968, 173).
  • BVerwG, 17.05.1967 - III C 166.66

    Feststellung eines Vertreibungsschadens in Textilgeschäften -

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1968 - III B 208.67
    Er hat die Frage, ob eine gesicherte Rechtsposition im Sinne eines "legislativen Besitzstandes" gegeben sei, bisher für die Fälle verneint, in denen lediglich ein Feststellungsbescheid ergangen war; für die Fälle, in denen bereits ein Zuerkennungsbescheid erlassen war, hat er sie hingegen ausdrücklich offengelassen (Urteile vom 17. Mai 1967 - BVerwG III C 136.65 und BVerwG III C 166.66 - und Urteil vom 11. Januar 1968 - BVerwG III C 158.66 -).
  • BVerwG, 11.01.1968 - III C 158.66
    Auszug aus BVerwG, 23.04.1968 - III B 208.67
    Er hat die Frage, ob eine gesicherte Rechtsposition im Sinne eines "legislativen Besitzstandes" gegeben sei, bisher für die Fälle verneint, in denen lediglich ein Feststellungsbescheid ergangen war; für die Fälle, in denen bereits ein Zuerkennungsbescheid erlassen war, hat er sie hingegen ausdrücklich offengelassen (Urteile vom 17. Mai 1967 - BVerwG III C 136.65 und BVerwG III C 166.66 - und Urteil vom 11. Januar 1968 - BVerwG III C 158.66 -).
  • BVerwG, 17.05.1967 - III C 136.65

    Feststellung eines Vertreibungsschadens einer Fabrik für Wollwaren und Teppiche -

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1968 - III B 208.67
    Er hat die Frage, ob eine gesicherte Rechtsposition im Sinne eines "legislativen Besitzstandes" gegeben sei, bisher für die Fälle verneint, in denen lediglich ein Feststellungsbescheid ergangen war; für die Fälle, in denen bereits ein Zuerkennungsbescheid erlassen war, hat er sie hingegen ausdrücklich offengelassen (Urteile vom 17. Mai 1967 - BVerwG III C 136.65 und BVerwG III C 166.66 - und Urteil vom 11. Januar 1968 - BVerwG III C 158.66 -).
  • BVerwG, 30.01.1969 - III C 153.67

    Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes - Ermittlung des

    Sie greift deshalb nicht - wie Änderungen des materiellen Feststellungsrechts (vgl. hierzu Beschluß vom 23. April 1968 - BVerwG III B 208.67 - mit weiteren Nachweisen) - in abgeschlossene Feststellungsverfahren ein.
  • BVerwG, 17.10.1972 - III C 59.71

    Bedenken gegen rückwirkende Änderungen des Feststellungsgesetzes (FG) -

    Der erkennende Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß der Ausgleichsbewerber durch das Feststellungsgesetz und auch durch einen Feststellungsbescheid noch keine gefestigte öffentlich-rechtliche Vermögensposition erlangt hat, die der privatrechtlichen Eigentümerstellung so nahe käme, daß der Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG sich darauf erstrecken könnte (Urteil vom 17. Mai 1967 - BVerwG III C 166.66 - [BVerwGE 27, 71 [73-76]]; Urteil vom 17. Mai 1967 - BVerwG III C 136.65 - [Buchholz 427.207 § 2 Nr. 5]; Urteil vom 25. August 1966 - BVerwG III C 185.64 - [BVerwGE 24, 330 [BVerwG 25.08.1966 - III C 185/64]]; Urteil vom 2. März 1967 - Bverw III C 53.65 - [BVerwGE 26, 267 [275 f.]]; Beschluß vom 23. April 1968 - BVerwG III B 208.67 - [BVerwGE 29, 291 [294]]).

    Die unter Bestätigung dieser Rechtsprechung im Beschluß vom 23. April 1968 - BVerwG III B 208.67 - (BVerwGE 29, 291 [294]) offengelassene Frage, ob der Erlaß eines Zuerkennungsbescheides aus verfassungsrechtlichen Gründen einen "legislativen Besitzstand" begründe, bedarf auch hier keiner Entscheidung; das den § 21 FG ändernde 20. ÄndG LAG gewährt durch § 8 Abs. 2 insoweit ausdrücklich "abstrakten Vertrauensschutz", wie unten noch näher dargelegt wird.

  • BVerwG, 07.12.1972 - III C 33.71

    Erhöhter Ersatzeinheitswert - Feststellung eines Vermögensschaden an einem

    Bestätigung von BVerwGE 29, 291.

    Der erkennende Senat nimmt daher ebenso wie das Verwaltungsgericht einen besonderen Ausnahmefall als vorliegend an, wie er schon im Urteil vom 7. Juli 1966 (a.a.O.) im Hinblick auf in der Zukunft zu bewirkende Leistungen unter Bezugnahme auf BVerwG III C 121.59 (Urteil vom 30. August 1962) - erneut - ins Auge gefaßt und in einer weiteren Entscheidung (Beschluß vom 23. April 1968 - BVerwG III B 208.67 - [BVerwGE 29, 291 [295]]) als gegeben angesehen worden ist.

  • BVerwG, 29.06.1973 - VI C 35.70

    Erwerb eines Versorgungsanspruches infolge Änderung des begünstigenden Gesetzes -

    Von einer gesicherten Rechtsposition im Sinne eines "legislativen Besitzstandes" kann nach alledem hier nicht gesprochen werden (vgl. hierzu BVerwGE 29, 291 [294] und BVerwGE 41, 38 [40] mit Nachweisen).
  • BVerwG, 11.12.1969 - III C 195.67

    Berechnung eines Vertreibungsschadens - Betreiben einer Molkerei und eines

    Der Senat hat mehrfach ausgesprochen, daß die Geschädigten durch die lastenausgleichsrechtlichen Vorschriften kein Eigentum im Sinne dieser Vorschrift erlangt haben (BVerwGE 27, 71 [77], 325 [330]; 29, 291 [294]).
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